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Die Aktie

Kapitalstruktur

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der VOGT electronic AG beträgt 5.848.947 EUR und ist ein­geteilt in 5.848.947 auf den Inhaber lautende Stückaktien (4.588.947 Stamm­aktien; 1.260.000 Vorzugsaktien). Der Nennbetrag je Aktie lautet 1 EUR.
 
Sämtliche Aktien sind zum amtlichen Handel (General Standard) an den Börsen in München und in Frankfurt sowie zum Freiverkehr an den Börsen in Stuttgart und Berlin zugelassen.
 
Zur Sicherung der Gewährung von Optionsrechten, die gemeinsam mit den Genussrechten ausgegeben wurden, wurde eine bedingte Kapitalerhöhung von ursprünglich 1.300.000 Stück Stammaktien, mit einem rechnerischen Anteil von 1,00 EUR pro Stück genehmigt. Bislang wurden 1.299.298 dieser Optionen ausgeübt, so dass dieses bedingte Kapital derzeit 702,00 EUR beträgt.
 
 

Genussrechtskapital

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand mit Wirkung zum 01.03.2003 Genussrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 39.000 TEUR (1.300.000 Stück Genussrechte im Nennbetrag von je 30 EUR) ausgegeben. Diese sind untereinander gleichberechtigt, jedoch nachrangig gegenüber Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaft. Sie lauten auf den Namen und sind übertragbar.
Die Genussrechte werden vorbehaltlich der Regelungen zu den Genußrechts-bedingungen zum Nennbetrag am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung zurückbezahlt, in der der Jahresabschluss des am 30.09.2013 endenden Geschäftsjahres vorgelegt wird. Eine Beteiligung am Liquidationserlös besteht nicht.
Das Genussrechtskapital nimmt am Verlust teil. Vor der Verrechnung der Jahresfehlbeträge mit dem Genussrechtskapital sind diese im gesetzlich zulässigen Rahmen mit den vorhandenen Gewinn- und Kapitalrücklagen bis zu deren Verbrauch zu verrechnen.
Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Künftige Jahresüberschüsse sind grundsätzlich in voller Höhe dem Genussrechtskapital bis zur Höhe von 39.000 TEUR zuzuführen.
 
 

Wiederaufleben des Forderungsverzichts

Die Gläubigerbanken haben im Geschäftsjahr 2002/2003 auf Kreditforderungen gegenüber dem VOGT electronic Konzern in Höhe von 45 Mio. EUR gegen Einräumung eines Besserungsscheines verzichtet.
Für die Höhe des Wiederauflebens der Forderung ist rechnerisch auf den jeweils endgültigen Jahresabschluss abzustellen, wobei die Bewertungsgrundsätze im Einzelnen definiert sind. Im endgültigen Abschluss ist ein Wiederaufleben der Forderung als außerordentlicher Aufwand zu berücksichtigen, wobei er betragsmäßig dem dann noch verbleibenden Jahresüberschuss nach Steuern zu entsprechen hat.
 

Hauptaktionär

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand haben Unternehmen der japanischen Sumida Corporation insgesamt einen Anteil von 83,7% der Aktien der VOGT electronic AG erworben.